Informationen zum Transparenzregister

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Transparenzregister.

Transparenzregister für Vereine

Was bedeutet das Transparenzregister für Vereine? Beim Thema Transparenzregistermeldung für Vereine sind viele Vereine unsicher, was ihren Status und ihre Meldepflicht anbetrifft. Ein Grund sind die verschiedenen Rechtsformen und die unterschiedlichen Regelungen.

Eingetragene Vereine (e.V.) sind grundsätzlich zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet. Die wirtschaftlich Berechtigten eines Vereins sind in der Regel die Mitglieder des Vorstands.

Wichtig für Vereine: Auch wenn ein Verein keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, besteht die Meldepflicht zum Transparenzregister.
Meldung für Verein beauftragen

Bundesanzeiger Verlag

Sie haben Post vom Bundesanzeiger Verlag im Zusammenhang mit dem Transparenzregister erhalten? Dann prüfen Sie auf jeden Fall, ob auch die Absenderadresse korrekt ist und es sich um ein offizielles Schreiben handelt.

Der Bundesanzeiger Verlag GmbH ist die registerführende Stelle für das Transparenzregister in Deutschland. Offizielle Schreiben kommen von:

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Transparenzregister
Postfach 10 05 34
50445 Köln

Achtung: Prüfen Sie bei erhaltenen Schreiben immer die Absenderadresse und vergleichen Sie diese mit der offiziellen Adresse. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns.

Wirtschaftlich Berechtigter

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter nach dem GwG? Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind es sogenannte wirtschaftlich Berechtigte der verschiedenen Gesellschaftsformen, die zur Meldung ins Transparenzregister verpflichtet sind.

Definition nach § 3 GwG:

Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Bei juristischen Personen gilt als wirtschaftlich Berechtigter:

Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile hält

Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert

Jede natürliche Person, die auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt

Kann kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden, gilt der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner als wirtschaftlich Berechtigter (fiktiver wirtschaftlich Berechtigter).

Transparenzregister Fake Meldung

Post vom Bundesanzeiger oder eine Transparenzregister Fake Meldung? Achtung Betrüger! Das Bundesfinanzministerium warnt vor Transparenzregister Fake Meldungen, die aus falschen nicht offiziellen Stellen kommen.

Warnung: Es sind Betrugsfälle bekannt, bei denen gefälschte Schreiben im Namen des Transparenzregisters versendet werden. Diese fordern oft zur Zahlung auf oder versuchen, sensible Daten zu erlangen.
So erkennen Sie Fake-Schreiben:

Falsche oder unbekannte Absenderadresse

Aufforderung zur Zahlung auf unbekannte Konten

Drohungen mit hohen Bußgeldern bei Nichtzahlung

Rechtschreibfehler und unprofessionelles Layout

Ungewöhnlich kurze Fristen

Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns oder das offizielle Transparenzregister direkt.

Betroffene Rechtsformen

Transparenzregister Rechtsformen von GmbH bis OHG. Viele Rechtsformen wie eine GmbH sind seit der Inkraftsetzung des Geldwäschegesetzes verpflichtet, sich beim Transparenzregister zu melden und Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen.

Juristische Personen des Privatrechts (§ 20 GwG)

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft

AG (Aktiengesellschaft)

SE (Europäische Gesellschaft)

Limited (englische Rechtsform mit Sitz in Deutschland)

e.V. (eingetragener Verein)

Stiftungen

Genossenschaften

Eingetragene Personengesellschaften (§ 20 GwG)

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

KG (Kommanditgesellschaft)

GmbH & Co. KG

UG & Co. KG

AG & Co. KG

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)

Hinweis: Auch Ein-Personen-Gesellschaften sind mitteilungspflichtig und müssen Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Transparenzregister basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

Geldwäschegesetz (GwG) - Abschnitt 4 (§§ 18ff GwG)

EU-Geldwäsche-Richtlinie 2015/849 - Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)

Transparenzregister-Gebührenverordnung (TrGebV)

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Unser Meldeservice übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Transparenzregister-Meldung.

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